Aufgaben

Aufgabenbereiche

Der örtliche Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Dienststelle beteiligt, die Einzelne, eine Gruppe oder alle Beschäftigten des Standorts betreffen, unter anderem bei

  • Einstellungen
  • der Regelung von Arbeitszeiten
  • Beförderungen und Höhergruppierungen
  • der Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Kündigungen und Entlassungen

Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrats gehört die persönliche Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei allen Fragen rund um den Arbeitsplatz und bei allen Problemen, die sie mit der Dienststelle, der Vorgesetzten bzw. dem Vorgesetzten oder untereinander bei der täglichen Arbeit haben und die sie alleine nicht bewältigen können.

Der Personalrat kann Ihnen bei Problemen, die Ihr Arbeitsumfeld betreffen, allerdings nur helfen, wenn er diese Probleme kennt.
Sollten Sie Hilfe benötigen oder möchten Sie Auskünfte, haben Sie das Recht, den Personalrat während der Dienst- bzw. Arbeitszeit aufzusuchen oder sich jederzeit mit ihm in Verbindung zu setzen.

Selbstverständlich sind alle Personalratsmitglieder zu absolutem Stillschweigen verpflichtet (Art. 10 BayPVG).

Aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte

Unser besonderes Interesse dient zur Zeit folgenden Punkten:

  • Campusgestaltung und -nutzung
  • Konfliktlösung am Arbeitsplatz
  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement